|
|
S&M Consulting & Vermittlung - internationale Vermittlungsagentur(weiter nur kurz Agentur genannt) Allgemeine GeschäftsbedingungenDie Agentur verpflichtet sich für den Auftraggeber (weiter nur kurz AG genannt) selbständig tätig zu werden und erfüllt ihre steuerlichen Pflichten selbst gegenüber dem zuständigen Finanzamt in Tschechien. Die Agentur:
Der Auftraggeber:
Die Bezahlung wird immer mit 50% Vorkasse abgerechnet, bei größeren Aufträgen, z.B. bei einem Druckereiauftrag oder bei anderen Firmen (bei Warenlieferung usw.), wird der Rest der Summe (die restlichen 50%) bei der Übergabe der Waren in bar bezahlt. Oder der restliche Betrag muss mind. 48 Stunden vor der Übergabe der Waren auf dem angegebenen Konto liegen. In anderen Fällen, wie z.B. bei Übersetzungen, Adressvermittlungen, Kontaktvermittlungen usw., wird der Rest der Summe (die anderen 50%) bei der Übergabe oder noch vor der Zusendung der Übersetzungen, Adressvermittlungen, Kontaktvermittlungen etc. fällig. Nur dann ist eine Übergabe oder Zusendung möglich! Nur bei kleinen Aufträgen bis 200,-Euro kann die Agentur die Summe vorher anfordern. Bei einer Firmengründung wird grundsätzlich die ganze Summe ozur Zahlung fällig, bevor das Prozedere beginnt. Mit Zahlungseingang beginnt die Erfüllung des Auftrages durch die Agentur. Die Bezahlung für jede Firmengründung wird immer extra mit dem AG vereinbart. Dies geschieht jeweils in einem gesonderten schriftlichen Vertrag zwischen AG und Agentur. Die Bezahlung z.B. bei einer Dienstreise wird immer mit 50% Vorkasse des geschätzten Betrages bei Auftragserteilung bzw. bei Reisenantritt der Agentur zur Zahlung fällig. Weitere Zahlungen werden immer Zug um Zug während der Geschäftsreise zur Zahlung durch den AG fällig bzw. nach Abschluss eines Einzelauftrags bar abgerechnet. Der AG erhält über die bezahlten Vergütungsbeträge Quittungen bzw. nach Abschluss jedes Einzelauftrags eine Rechnung von der Agentur. Der Dienstleistungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten, ohne Fristwahrung, jeweils nach Abschluss eines Einzelauftrags gekündigt werden. Im Falle, dass der AG nicht die vereinbarten Beträge bezahlt und sich nicht an die vereinbarten Zahlungsmodalitäten hält, wird dem AG von der Agentur kein Material übergeben und es verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Agentur.
Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand am Ort der jeweiligen Auftragsausführung. |
|
|
Download AGB (pdf, 67 KB) |
|
|
Homepage |
Geschäftskontakte |
Firmengründungen |
Export-Import |
Übersetzungen
Diese Seite wurde erstellt von
|