Tschechien S&M Consulting Vermittlung

S&M Consulting & Vermittlung - internationale Vermittlungsagentur

(weiter nur kurz Agentur genannt)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Agentur verpflichtet sich für den Auftraggeber (weiter nur kurz AG genannt) selbständig tätig zu werden und erfüllt ihre steuerlichen Pflichten selbst gegenüber dem zuständigen Finanzamt in Tschechien.

Die Agentur:

  1. wird den AG besonders bei Verhandlungen mit Geschäfts-Interessenten oder Partnern sowie bei Behörden und Amtsgängen in der Tschechischen Republik nach besten Kräften unterstützen.
  2. wird für den AG dabei im wesentlichen mündliche Übersetzungen durchführen. Weitere Geschäftsbesorgungen können nach gesondertem Angebot der Agentur im Auftrag für den AG erledigt werden.
  3. wird für den AG Adressen, Geschäftskontakte oder andere Dienstleistungen wie Übersetzungen und andere Vermittlungen von Kontakten nach besten Möglichkeiten suchen und vermitteln.
  4. verpflichtet sich diese Informationen (Übersetzungen, Geschäftskontakte, Kontaktadressen usw.) keinen dritten Personen zur Verfügung zu stellen (außer den Personen oder Instituten, wie z.B. Buchhaltung, Immobilienbüro, Übersetzer usw., welche mit dem AG in Kontakt gesetzt werden und diese Informationen für ihre Arbeit benötigen).

Der Auftraggeber:

  1. verpflichtet sich, dass alle Informationen und Unterlagen der Wahrheit entsprechen.
  2. verpflichtet sich, alle Geschäftskontakte, Adressen und andere Informationen diskret zu behandeln und keinem unbefugten Dritten zur Verfügung zu stellen oder zum Gebrauch zu überlassen.
  3. bestätigt, dass er damit einverstanden ist, dass seine Daten an die Personen oder Institute (wie Immobilienbüro, Buchhalterin, Übersetzerin usw.) weitergegeben werden können, die mit der Ausführung seines Auftrages beauftragt werden.
  4. verpflichtet sich tätig an der Erfüllung des abgegebenen Auftrages mitzuwirken, das heißt erforderliche Unterlagen rechtzeitig beizubringen und vereinbarte Termine wahrzunehmen, z.B. bei Geschäftsreisen nach rechtzeitiger Vorankündigung, mindestens 48 Stunden vor der Antritt der Geschäftsreise, bei der Agentur nach Bedarf zu verabreden bzw. zu bestellen.
  5. verpflichtet sich der Agentur alle Beträge für die Dienstleistungen (für Beratung aller Art (Consulting), Vermittlung, Übersetzung, usw.) rechtzeitig zu bezahlen (sieh Dienstleistungsvertrag).

Die Bezahlung wird immer mit 50% Vorkasse abgerechnet, bei größeren Aufträgen, z.B. bei einem Druckereiauftrag oder bei anderen Firmen (bei Warenlieferung usw.), wird der Rest der Summe (die restlichen 50%) bei der Übergabe der Waren in bar bezahlt. Oder der restliche Betrag muss mind. 48 Stunden vor der Übergabe der Waren auf dem angegebenen Konto liegen.

In anderen Fällen, wie z.B. bei Übersetzungen, Adressvermittlungen, Kontaktvermittlungen usw., wird der Rest der Summe (die anderen 50%) bei der Übergabe oder noch vor der Zusendung der Übersetzungen, Adressvermittlungen, Kontaktvermittlungen etc. fällig. Nur dann ist eine Übergabe oder Zusendung möglich!

Nur bei kleinen Aufträgen bis 200,-Euro kann die Agentur die Summe vorher anfordern.

Bei einer Firmengründung wird grundsätzlich die ganze Summe ozur Zahlung fällig, bevor das Prozedere beginnt. Mit Zahlungseingang beginnt die Erfüllung des Auftrages durch die Agentur. Die Bezahlung für jede Firmengründung wird immer extra mit dem AG vereinbart. Dies geschieht jeweils in einem gesonderten schriftlichen Vertrag zwischen AG und Agentur.

Die Bezahlung z.B. bei einer Dienstreise wird immer mit 50% Vorkasse des geschätzten Betrages bei Auftragserteilung bzw. bei Reisenantritt der Agentur zur Zahlung fällig. Weitere Zahlungen werden immer Zug um Zug während der Geschäftsreise zur Zahlung durch den AG fällig bzw. nach Abschluss eines Einzelauftrags bar abgerechnet. Der AG erhält über die bezahlten Vergütungsbeträge Quittungen bzw. nach Abschluss jedes Einzelauftrags eine Rechnung von der Agentur.

Der Dienstleistungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten, ohne Fristwahrung, jeweils nach Abschluss eines Einzelauftrags gekündigt werden.

Im Falle, dass der AG nicht die vereinbarten Beträge bezahlt und sich nicht an die vereinbarten Zahlungsmodalitäten hält, wird dem AG von der Agentur kein Material übergeben und es verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Agentur.

Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
Sollte einer der Punkte der AGB ungültig werden, bleiben alle anderen Punkte in Kraft.
Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste.

Erfüllungsort und Gerichtsstand am Ort der jeweiligen Auftragsausführung.

Seitenanfang

Download AGB (pdf, 67 KB)
Download Dienstleistungsvertrag (pdf, 57 KB)

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